ÖFFNUNGSZEITEN RESTAURANT


MITTWOCH -  AB 19 UHR

MÉNAGE AM MITTWOCH

(WECHSELNDE EVENTS)


DONNERSTAG - SAMSTAG AB 18 UHR

4-GANG MENÜ ZUR WAHL



RESERVIERUNGEN MÖGLICH 18.00 / 18.30 / 20.00 / 20.30




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ANGABEN GEMÄß § 5 TMG


CHRISTIAN HEINENBRUCH

ROTHSCHILDALLEE 20

60389 FRANKFURT AM MAIN


INFO@HOHENHEIMUNDSOEHNE.DE


UMSATZSTEUER-ID 04682604371


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hohenheim und Söhne, Rothschildallee 20, 60389 Frankfurt am Main( Stand: 01. Februar 2023 )

1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedwede gastronomische Versorgung, die in unserem Hause stattfindet.

2. Mit der Tischbestellung gibt der Gast die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenanzahl zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen, es sei denn, es liegt eine entsprechende Vorbestellung vor. Mit der Tischbestellung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

3..
Bei Absage einer gesamten Reservierung (bis 9 Personen) bzw. Änderung hinsichtlich der Personenzahl bis spätestens 24 Stunden vor der Reservierung berechnen wir keine Stornierungsgebühren. Im eigenen Interesse der Gäste und zur Vermeidung von Missverständnissen ist es erforderlich, per Mail an unsere Adresse info@hohenheimundsoehne.de oder via Reservierungssystem (quandoo) abzusagen. Telefonische Absagen werden nicht berücksichtigt.

4.
Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig gem. Nr. 3 (ganz oder teilweise) oder erscheinen die Gäste nicht an diesem Tag zur reservierten Uhrzeit (oder höchstens 30 min später), können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungspauschale beträgt je angemeldeten Gast 30,00 (in Worten: dreißig) Euro inkl. Umsatzsteuer. Stornokosten entstehen nicht bzw. nur anteilig, soweit es uns möglich ist, den stornierten Tisch ganz oder teilweise an andere Gäste zu vergeben. Es bleibt dem Gast unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

5. 

Bei Reservierungen ab dem 10. Gast gelten folgende Bestimmungen:

Eine Absage der gesamten Bestellung erfolgt dann ohne Stornokosten, wenn diese mind. 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Veränderungen der Personenanzahl erfolgen dann ohne Stornokosten, wenn diese mind. 24 Stunden vor dem Termin bekanntgegeben werden. Im eigenen Interesse der Gäste und zur Vermeidung von Missverständnissen ist es erforderlich, per Mail an unsere Adresse info@ghohenheimundsoehne.de abzusagen. Telefonische Absagen werden nicht berücksichtigt.

Erfolgt eine Gesamtabsage im Zeitraum von 14 bis 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir eine Stornogebühr pro Person in Höhe von 20,00 (in Worten: zwanzig) Euro inkl. Umsatzsteuer

Erfolgt eine Gesamtabsage im Zeitraum von 7 bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir eine Stornogebühr pro Person in Höhe des vereinbarten Menüpreises. Ist ein Menü noch nicht vereinbart, berechnen wir eine Stornogebühr pro Person in Höhe des durchschnittlichen Menüpreises.

Bei Änderungen der Personenzahl, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, berechnen wir eine Stornogebühr pro Person in Höhe des vereinbarten Menüpreises.

6.
Soweit wir beauftragt wurden, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Auskunft und legen Nachweise vor.

7.
Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag von EUR 50,00 je angefangene Stunde.

8.
Unsere Preise sind Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als vier Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten. Diese wird vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

9.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug. Zahlung ist möglich durch EC-Karte, Kreditkarte (Mastercard, VISA oder American Express) und bar. Bei einer Gästeanzahl ab zehn Personen ist eine Einzelzahlung nicht möglich; es kann nur eine Gesamtrechnung erstellt werden.

Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 30 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, bei späterer Bestellung unverzüglich , eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Kosten für Speisen zu leisten. Wird die von uns bezifferte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

Wird die Veranstaltung dergestalt abgesagt, dass Stornogebühren anfallen, erfolgt eine Verrechnung der Vorauszahlung mit der Stornogebühr.

10.
Eine Rechnungsstellung für nachträgliche Zahlung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung.

11.

 Ist bei einer Exklusivnutzung ein Mindestumsatz vereinbart, und wird dieser nicht erreicht, wird die Differenz als Raummiete verrechnet.

12.

Bei durchführung von exklusiven Veranstaltungen berechnen wir eine Service-Gebühr von 10% des Gesamtumsatz (ausgenommen sind gemietete Teller, Besteck, Gläser etc.).

13.
Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn der Gast diese Angaben freiwillig im Rahmen einer Reservierung oder Zahlung per Karte macht. Diese Daten verwenden wir lediglich zur Beantwortung von Anfragen der Gäste, zur Abwicklung des geschlossenen Vertrags und für die Versendung unserer Newsletter. Auf schriftliche Anfrage informieren wir über die zur Person des Gastes gespeicherten Daten. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn deren Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn die Speicherung aus sonstigen Gründen unzulässig sein sollte oder der Gast die Löschung verlangt.

14.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine solche im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck der wirksamen am nächsten kommt.


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